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Betriebsrat Aufgaben - Rechte, Pflichten

Beratung und Unterstützung für Betriebsräte

Unterstützung von Betriebsräten

Beratung für Betriebsräte

Der Betriebsrat hat in seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, bestimmte Informations- und Beteiligungsrechte. Die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben daher deutlich umfangreichere Möglichkeiten als einzelne Arbeitnehmer, um interessensgerecht die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, sie unterliegen daher einem besonderen Schutz. Soll beispielsweise eine Kündigung im Unternehmen ausgesprochen werden, so muss der Betriebsrat vor dem Ausspruch von Kündigungen angehört werden. Darüber hinaus gibt es auch mitbestimmungspflichtige Themen bei deren Anordnung der Betriebsrat zustimmen muss. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn an solchen Entscheidungen zu beteiligen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat und beraten Sie in Bezug auf Ihre Beteiligungsrechte. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Gespräch oder rufen Sie uns für eine kostenfreie Erstauskunft an!

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat und beraten Sie in Bezug auf Ihre Beteiligungsrechte. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Gespräch oder rufen Sie uns für eine kostenfreie Erstauskunft an!

Wie wird man Betriebsrat? Wie läuft eine Wahl des Betriebsrats ab?


Alle
vier Jahre werden die Mitglieder des Betriebsrats gewählt. Gibt es in einem Unternehmen noch keinen Betriebsrat, so sind für eine Neugründung eines Betriebsrats zunächst die folgenden Fragen zu klären:

  • Formalitäten bei der Wahl
  • Leitung der Wahl
  • Mögliche Folgen für den Arbeitnehmer
  • Widerstand des Arbeitgebers

 

Wie wird man Betriebsrat? Wie läuft eine Wahl des Betriebsrats ab?

Gerne unterstützen wir Sie und bieten Ihnen Hilfe bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar für den Erfolg der Betriebsratswahl! Ist der Betriebsrat erfolgreich gewählt, so stellen sich zahlreiche Fragen zur Erfüllung der Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds. Nutzen Sie die Chance die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten und das Beste für die Belegschaft herauszuholen.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Die stärkste Form der Mitwirkung durch den Betriebsrat ist die echte Mitbestimmung. Der Arbeitgeber kann Maßnahmen in sozialen und personellen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) nur treffen, wenn eine Zustimmung des Betriebsrats eingeholt wurde. Werden sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einig, wird eine Einigungsstelle gebildet, die verbindlich für den Betrieb eine Entscheidung trifft.

Gerne informieren wir Sie zu Rechten und Pflichten des Betriebsrats und zu Beteiligungsrechten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Erstauskunft!

Schulungen für Betriebsräte

Alleine für die Wahl des Betriebsrates gibt es zahlreiche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Als Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen sollen (künftige) Betriebsratsmitglieder das notwendige Wissen erlangen um bestmöglich seinen Aufgaben - die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten - nachzukommen. Dieses Wissen kann im Rahmen von Schulungen gut und verständlich vermittelt werden.

Schulungen für Betriebsräte

Wir unterstützen auch bei Interesse an Betriebsratsgründungen - das Betriebsverfassungsgesetz regelt wann ein Betriebsrat gewählt werden kann (ab welcher Mitarbeiteranzahl etc.). Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Erstauskunft!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne
in einem persönlichen Gespräch oder im Rahmen der kostenfreien Erstauskunft.

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